Objektsicherheitsprüfung lt. ÖNORM B 1300
Objektsicherheitsprüfungen sind einmal jährlich durchzuführen. Eigentümer von Wohngebäuden haben für den sicheren Zustand des Gebäudes Sorge zu tragen, um den vom Grundstück und/oder dem Wohngebäude ausgehenden Gefahren entgegenwirken zu können sowie erkennbare Gefahren zu verhindern.