Objektsicherheitsprüfung lt. ÖNORM B1300

Objektsicherheitsprüfungen sind einmalig jährlich durchzuführen. Eigentümer von Wohngebäuden haben für den sicheren Zustand des Gebäudes Sorge zu tragen um den vom Grundstück und/oder dem Wohngebäude ausgehenden Gefahren entgegenzuwirken zu können, sowie erkennbare Gefahren zu verhindern.