Viele Betriebsverantwortliche wissen nicht, dass Brandschutz in ihrem Betrieb Pflicht ist.
§24 Arbeitnehmerschutzgesetz, Arbeitgeber haben Personen zu bestellen die für die Brandbekämpfung und Evaluierung der Arbeitnehmer zuständig sind.
§45 Arbeitsstättenverordnung, Arbeitnehmer die in Bereichen beschäftigt werden in denen erhöhter Brandschutz vorliegt, sind der ordnungsgemäßen Handhabung der Löschgeräte zu unterweisen.